Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

💡 Wenn beide Elternteile gleichwertige Betreuungs- und Naturalleistungen erbringen und über ähnliche Einkünfte verfügen, entfällt der Geldunterhalt.

🔴 Beachte: Verdient ein Elternteil über 1/3 mehr als der weniger leistungsfähige Elternteil, so hat das Kind gegen den besserverdienenden Elternteil Anspruch auf Restgeldunterhalt. Dieser Restgeld- oder auch Ergänzungsunterhalt dient dazu, dem Kind bei beiden Elternteilen denselben Standard bieten zu können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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