Das Gesetz hilft hier in der Praxis nicht wirklich weiter. Rechtlich ist jeder obsorgeberechtigte Elternteil rechtlich in der Lage, das Kind an einer Schule an und auch wieder abzumelden. Bei wiederstreitenden Erklärungen der Eltern zählt die zeitlich spätere. Das führt in der Praxis häufig zu einem regelrechten Hin und Her. Am Ende leidet wohl am meisten das Kind darunter. Selbst wenn dann die Gerichte angerufen werden, wird im Rahmen der ersten Verhandlung versucht eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist es nicht möglich, kann ein Ersttermin über Mediation oder Elternberatung angeordnet werden. Auch kann die Familiengerichtshilfe mit einer Stellungnahme beauftragt werden. Sogar ein Sachverständigengutachten kann beauftragt werden.
Mediation kann die Eltern dabei unterstützen, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.
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