FALL: EUROGINE GEBROCHENE VERHÜTUNGSSPIRALEN

Seit Monaten dürfen wir geschädigten Frauen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Hersteller und die Republik Österreich helfen. Wir haben viele Fälle, in denen Frauen sich schmerzhaften Operationen unterziehen mussten, ungewollt schwanger wurden oder sogar der Gefahr einer Unfruchtbarkeit entgegenblickten.

Die Auswirkungen der Materialfehler können schwerwiegend sein und die Gesundheit sowie Familienplanung maßgeblich beeinflussen. Frauengesundheit ist ein wichtiges und wesentliches Thema und umso wichtiger ist es, Frauen zügig zu ihrem Recht zu verhelfen. 

Das sollte jeder Frau, die betroffen ist, zugänglich sein. 

Die Sammelaktion des VSV hat dafür weitere starke Unterstützung gefunden. Die Frauenorganisation „Soroptimist Austria“ hat ein Crowdfunding zur Prozessfinanzierung gegründet. Damit sollen Frauen auch ohne Rechtsschutzversicherung Schadenersatz bei Gericht einfordern können. 

Teilen Sie und helfen Sie mit! Direkter Link zur Aktion: https://sammelaktion-eurogine.at 

Aktuelle Berichterstattung finden Sie zB hier: https://www.derstandard.at/story/2000139907114/was-passiert-wenn-die-verhuetungsspirale-bricht 

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14152778/Defekte-Verhuetungsspiralen-Republik-wird-geklagt/15250250

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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