❗ Absolvierung einer Elternberatung als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ❗

Wenn Sie minderjährige Kinder haben und eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen Sie vorab eine Elternberatung absolvieren. Diese Beratung ist gesetzlich verpflichtend (§ 95 Abs 1a AußStrG).

💬 Warum ist das wichtig?


Die Elternberatung hilft Ihnen, die Situation Ihrer Kinder besser zu verstehen und die möglichen Folgen einer Scheidung zu erkennen. Sie erhalten wertvolle Infos zu Themen wie:

▪️Bedürfnisse der Kinder (Sicherheit, Geborgenheit)

▪️Reaktionen auf die Scheidung der Eltern

▪️Wichtigkeit verlässlicher Kontakte zu beiden Elternteilen

▪️Emotionale Herausforderungen für Eltern und Kinder

💡 Ziel der Beratung:
Gemeinsam Lösungen finden, die allen Beteiligten helfen, gestärkt aus dieser schwierigen Phase hervorzugehen. Die Beratung kann einzeln oder als Paar durchgeführt werden.

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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