Wer geht zum Elternsprechtag?

🔴 Es hängt davon ab, wer mit der Obsorge betraut ist.

đź’ˇ Gemeinsame Obsorge: Bei der gemeinsamen Obsorge können beide Elternteile das Kind nach auĂźen hin vertreten. Beide Elternteile können jeweils allein oder gemeinsam am Elternsprechtag teilnehmen.

đź’ˇAlleinige Obsorge: Nur der obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht am Elternsprechtag teilzunehmen. Der andere nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat gegenĂĽber dem mit der Obsorge betrauten Elternteil Informations- und Ă„uĂźerungsrechte ĂĽber die schulischen Leistungen des Kindes.

👨‍👩‍👧‍👦 Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

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Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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