Wer geht zum Elternsprechtag?

🔴 Es hängt davon ab, wer mit der Obsorge betraut ist.

💡 Gemeinsame Obsorge: Bei der gemeinsamen Obsorge können beide Elternteile das Kind nach außen hin vertreten. Beide Elternteile können jeweils allein oder gemeinsam am Elternsprechtag teilnehmen.

💡Alleinige Obsorge: Nur der obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht am Elternsprechtag teilzunehmen. Der andere nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat gegenüber dem mit der Obsorge betrauten Elternteil Informations- und Äußerungsrechte über die schulischen Leistungen des Kindes.

👨‍👩‍👧‍👦 Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

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💡 Wie sichere ich die finanzielle Zukunft meiner Familie?

Im Rahmen des diesjährigen @Erste Sparkassen Events „she invests“ beleuchtete unsere Familienrechtsexpertin und Rechtsanwältin @Caroline Weerkamp in ihrer Keynote das Thema „Finanzielle und rechtliche Verantwortung in der Familie: Was Eltern wissen sollten“ und gab gleich im Anschluss im Online-Workshop weitere Einblicke und praktische Tipps zum Thema.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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