👨‍👩‍👧‍👦 Neues Schuljahr – Neue Kosten 

Der September bringt für viele Eltern schulpflichtiger Kinder finanzielle Herausforderungen mit sich. Ob neue Schulsachen, Materialien für den Werkunterricht, Sportkleidung oder eine neue Schultasche – die Liste der Ausgaben scheint endlos.

Besteht ein besonderer Bedarf des Kindes an Unterhalt, spricht man von Sonderbedarf. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Ausbildung, Privatschule, Sprachkurse und Nachhilfe.

Dafür muss aber ein zusätzlicher Bedarf vorliegen, der nicht vom Unterhalt abgedeckt werden kann.

Das Thema Unterhaltsrecht bleibt oft emotional und konfliktbeladen. Auf der einen Seite steht der Unterhaltspflichtige, der möglicherweise mit finanziellen Sorgen kämpft. Auf der anderen Seite der Elternteil, der den Großteil der Kosten für das gemeinsame Kind trägt.

Ein sensibles Thema, bei dem beide Seiten Unterstützung verdienen. 💡

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⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

Weniger Hochzeiten, mehr Scheidungen

In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Scheidungen nimmt zu, während die Eheschließungen abnehmen. Diese Entwicklung spiegelt die demografischen Veränderungen und die sich wandelnden sozialen Normen wider. Immer mehr Paare entscheiden sich für alternative Lebensgemeinschaften wie das Zusammenleben ohne Trauschein.

Einvernehmliche Scheidung

In Österreich besteht die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Dafür ist notwendig, dass dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten vorgelegt wird, aus der sich eine Einigung zu bestimmten Punkten ergibt.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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