Besteht ein besonderer Bedarf des Kindes an Unterhalt, spricht man von Sonderbedarf. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Ausbildung, Privatschule, Sprachkurse und Nachhilfe.
Dafür muss aber ein zusätzlicher Bedarf vorliegen, der nicht vom Unterhalt abgedeckt werden kann.
Das Thema Unterhaltsrecht bleibt oft emotional und konfliktbeladen. Auf der einen Seite steht der Unterhaltspflichtige, der möglicherweise mit finanziellen Sorgen kämpft. Auf der anderen Seite der Elternteil, der den Großteil der Kosten für das gemeinsame Kind trägt.
Ein sensibles Thema, bei dem beide Seiten Unterstützung verdienen. 💡
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