Good to know: Rechtsfragen zum Schulbeginn Teil 2

Anlässlich des Schulstarts erreicht uns die Frage, wer bei getrennt lebenden Eltern die Nachhilfe zahlen muss.

Die Kosten des Nachhilfeunterrichts sind aus dem Geldunterhalt zu bezahlen. Nur in seltenem Fall können Kosten der Nachhilfe sog. Sonderbedarf darstellen und damit eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn

  • Nachhilfeunterricht vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist, und
  • eine Nachhilfe in Form von unentgeltlichen Förderstunden an der Schule oder durch zumutbare Unterstützung durch den betreuenden Elternteil nicht in Betracht kommt, und
  • das für die ausgewählte Schulform ausreichend begabte Kind das Ausbildungsziel, insbesondere den erfolgreichen Abschluss eines Schuljahresohne Nachhilfeunterricht nicht erreichen kann, und
  • die Kosten für den Nachhilfeunterricht nicht aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden können und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegeben ist.

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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