❗ Absolvierung einer Elternberatung als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ❗
Wenn Sie minderjährige Kinder haben und eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen Sie vorab eine Elternberatung absolvieren. Diese Beratung ist gesetzlich verpflichtend (§ 95 Abs 1a AußStrG).