💼 Namensänderung nach der Scheidung: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Nach einer Scheidung behält man grundsätzlich seinen bestehenden Namen. Durch die Scheidung findet nicht automatisch eine Namensänderung statt. Wenn Sie den Familiennamen Ihres Ehepartners angenommen haben, können Sie diesen Namen auch nach der Scheidung weiterführen.

đź’ˇMöchten Sie nach der Scheidung eine Namensänderung, dann können Sie grundsätzlich jeden frĂĽher rechtmäßig gefĂĽhrten Familiennamen annehmen.

👉 Daraus ergeben sich folgende Optionen:

  1. Früheren Nachnamen wieder annehmen: Sie können den Familiennamen, den Sie vor der Ehe geführt haben, wieder annehmen.
  2. Geburtsnamen zurücknehmen: Falls Sie nach der Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben, können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
  3. Doppelnamen bilden: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Nachnamen dem Ehenamen hinzuzufügen und einen Doppelnamen zu führen.
  4. Begleitnamen widerrufen: Wenn Sie während der Ehe einen Begleitnamen (z.B. Doppelnamen) hatten, können Sie diesen widerrufen.

đź”´Beachten Sie: Der Ehepartner kann innerhalb von vier Wochen gegen den Beschluss zur Namensänderung Beschwerde einlegen.

👶 Namensänderung bei Kindern:

  • Der Name eines Kindes bleibt nach der Scheidung zunächst unverändert. Eine Ă„nderung des Familiennamens ist jedoch möglich, wenn sich der Nachname eines Elternteils ändert.
  • Bei gemeinsamer Obsorge mĂĽssen grundsätzlich beide Elternteile der Namensänderung zustimmen.
  • Bei alleiniger Obsorge bestimmt der mit der Obsorge berechtigte Elternteil ĂĽber die Namensänderung.
  • Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbst entscheiden, welchen Namen es tragen möchte.
  • Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, muss der andere Elternteil ĂĽber den Antrag informiert und angehört werden.

đź“Ť Wo stellen Sie den Antrag?

  • Der Antrag auf Namensänderung fĂĽr sich selbst erfolgt beim Standesamt.
  • FĂĽr Kinder ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes zuständig, also das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.

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Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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