💡Möchten Sie nach der Scheidung eine Namensänderung, dann können Sie grundsätzlich jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen annehmen.
👉 Daraus ergeben sich folgende Optionen:
- Früheren Nachnamen wieder annehmen: Sie können den Familiennamen, den Sie vor der Ehe geführt haben, wieder annehmen.
- Geburtsnamen zurücknehmen: Falls Sie nach der Heirat den Namen Ihres Partners angenommen haben, können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
- Doppelnamen bilden: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Nachnamen dem Ehenamen hinzuzufügen und einen Doppelnamen zu führen.
- Begleitnamen widerrufen: Wenn Sie während der Ehe einen Begleitnamen (z.B. Doppelnamen) hatten, können Sie diesen widerrufen.
🔴Beachten Sie: Der Ehepartner kann innerhalb von vier Wochen gegen den Beschluss zur Namensänderung Beschwerde einlegen.
👶 Namensänderung bei Kindern:
- Der Name eines Kindes bleibt nach der Scheidung zunächst unverändert. Eine Änderung des Familiennamens ist jedoch möglich, wenn sich der Nachname eines Elternteils ändert.
- Bei gemeinsamer Obsorge müssen grundsätzlich beide Elternteile der Namensänderung zustimmen.
- Bei alleiniger Obsorge bestimmt der mit der Obsorge berechtigte Elternteil über die Namensänderung.
- Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbst entscheiden, welchen Namen es tragen möchte.
- Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, muss der andere Elternteil über den Antrag informiert und angehört werden.
đź“Ť Wo stellen Sie den Antrag?
- Der Antrag auf Namensänderung für sich selbst erfolgt beim Standesamt.
- Für Kinder ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes zuständig, also das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.
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