❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

🔍 Was ist eine Eheverfehlung?
Eine Eheverfehlung ist ein Verhalten, das sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richtet.

💔 Beispiele für eine Eheverfehlung:

  • Ehebruch
  • Körperliche Misshandlung oder Zufügung von seelischem Leid: Darunter fallen auch Psychoterror sowie Drohungen mit psychischer Gewalt.
  • Unbegründeter Auszug: Verlassen der gemeinsamen Wohnung ohne triftigen Grund („böswilliges Verlassen“).
  • Verletzung der Obsorge für die Familie Unterhaltspflicht: Vernachlässigt ein Ehepartner die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern, so stellt dies einen Scheidungsgrund dar.
  • Vernachlässigung der Haushaltsführung, besonders wenn beide berufstätig sind
  • Beharrliche Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
  • Lieblosigkeit, Beschimpfungen und Vernachlässigungen

⏳ Frist: Eine Scheidungsklage wegen Verschuldens muss innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der Eheverfehlung eingereicht werden, sonst erlischt das Recht auf Scheidung.

🔴Beachten Sie: Auch nach einer Verzeihung der Eheverfehlung und Aussöhnung mit dem Ehepartner ist eine Klage nicht mehr möglich (§ 56 EheG).

📌 Tipp: Bevor Sie handeln, holen Sie sich rechtlichen Rat, um keine schwerwiegenden Fehler zu machen, die Ihre Position schwächen könnten.

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Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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