⁉️ Welche rechtliche Bedeutung hat das Verschulden bei einer Scheidung?

In Österreich kann man sich unter anderem neben einer einvernehmlichen Scheidung auch durch eine Ehescheidungsklage, einer sogenannten Verschuldungsscheidung, scheiden lassen. Dafür müssen Eheverfehlungen vorliegen.

Eine Eheverfehlung ist beispielsweise, wenn man den anderen betrügt, den Ehepartner in der Not alleine lässt oder gewalttätig ist. Die Gerichte haben zu den Eheverfehlungen viele Einzelfälle entschieden.

Macht es rechtlich einen Unterschied, wen das Verschulden an der Ehescheidung trifft?

Wenn ein Gericht feststellt, dass ein Ehegatte an der Zerrüttung der Ehe das überwiegende oder alleinige Verschulden trägt, hat dies unterhaltsrechtliche Auswirkungen. Der schuldig Geschiedene ist dann verpflichtet, dem anderen Ehegatten nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zu zahlen, als ob die Ehe noch bestehen würde. Das ist eine enorme wirtschaftliche Verpflichtung. Ein gerichtlich festgestelltes Verschulden kann auch bei der Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden geringfügige Auswirkungen haben.

Es ist zu beachten, dass hierfür ein Gerichtsverfahren geführt werden muss. Ob man sich daher für diesen Weg entscheidet und welche rechtlichen Argumente dafür oder dagegen sprechen, muss für den ganz konkreten eigenen Fall im Detail beurteilt und abgewogen werden.

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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