Eine Eheverfehlung ist beispielsweise, wenn man den anderen betrügt, den Ehepartner in der Not alleine lässt oder gewalttätig ist. Die Gerichte haben zu den Eheverfehlungen viele Einzelfälle entschieden.
Macht es rechtlich einen Unterschied, wen das Verschulden an der Ehescheidung trifft?
Wenn ein Gericht feststellt, dass ein Ehegatte an der Zerrüttung der Ehe das überwiegende oder alleinige Verschulden trägt, hat dies unterhaltsrechtliche Auswirkungen. Der schuldig Geschiedene ist dann verpflichtet, dem anderen Ehegatten nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zu zahlen, als ob die Ehe noch bestehen würde. Das ist eine enorme wirtschaftliche Verpflichtung. Ein gerichtlich festgestelltes Verschulden kann auch bei der Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden geringfügige Auswirkungen haben.
Es ist zu beachten, dass hierfür ein Gerichtsverfahren geführt werden muss. Ob man sich daher für diesen Weg entscheidet und welche rechtlichen Argumente dafür oder dagegen sprechen, muss für den ganz konkreten eigenen Fall im Detail beurteilt und abgewogen werden.
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