⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

▶️ Die Frage, wem die Ehewohnung zukommt, wer die Schulden übernimmt und wer welche Ausgleichszahlung an wen bezahlen muss sind Fragen des sogenannten Aufteilungsverfahrens. In diesem Verfahren wird mangels Vereinbarung entschieden, wie das ehelichen Gebrauchsvermögens sowie die ehelichen Ersparnisse und Schulden aufgeteilt werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung bei Gericht einzubringen. 

▶️ In der Praxis ist es häufig so, dass die eigentlichen Differenzen zwischen den Ehegatten eben Fragen zur Vermögensaufteilung oder zur bisherigen gemeinsamen Wohnung betreffen, sowie Streitigkeiten über das Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern. Diese Problemstellungen können aber eigentlich prozessual nicht in dem Ehescheidungsverfahren – das ist das erste Verfahren, welches ausschließlich die Frage behandelt, ob die Ehe geschieden wird und wen allenfalls das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft – geklärt werden. Natürlich besteht in der Praxis die Möglichkeit vor Gericht im Rahmen von Vergleichsgesprächen auch diese Themen anzusprechen. 

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Restgeldunterhalt? Ergänzungsunterhalt? Was ist das?

Das Gesetz legt fest, dass jener Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt hauptsächlich betreut seinen Unterhaltsbetrag in Naturalien leistet. Der andere (nicht im selben Haushalt mit dem Kind lebende) Elternteil hat hingegen seine Unterhaltspflicht in Geld zu leisten.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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